Allgemeine Geschäftsbedingungen



Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, mich hierüber so früh wie möglich, spätestens jedoch werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.