Die Augendiagnose ist ein klassisches naturheilkundliches Diagnoseverfahren, das Hinweise auf bestimmte Krankheitsveranlagungen oder die Gesamtkonstitution (körperliche oder seelische Widerstandskraft) eines Menschen geben kann. Sowohl die Iris als auch das ganze Auge werden in die Betrachtung einbezogen.
Grundlage der Augendiagnose ist die Vorstellung, dass der gesamte Organismus mit seinen Organen widergespiegelt wird: rechtsseitige Organe rechts, linksseitige Organe im linken Auge. Wie eine Landkarte wird die Iris in verschiedene Zonen unterteilt, denen die entsprechenden Organe zugeordnet sind. Iriszeichen wie Pigmentierungen, Strahlen, Flocken usw. geben Auskunft über genetische Veranlagungen, erworbene Belastungen oder akute Prozesse.
Außerdem fließen in die Diagnose die Bestimmung der Konstitution (erbliche Veranlagung), der Disposition (Neigung, gewisse Krankheiten zu entwickeln) und die Diathese (Neigung zu gewissen krankhaften Reaktionen) des Patienten ein. So können Therapiekonzepte entwickelt werden, die die individuellen organischen Schwächen und Stärken des Patienten berücksichtigen.
Die Augendiagnose wird von der Schulmedizin nicht anerkannt, weil wissenschaftliche Beweise fehlen.